T&C Vertrieb in Grobbritannien

Aktualisiert am 10. Oktober 2023

Allgemeine Verkaufsbedingungen von Santax Limited

1. Anwendung der Bedingungen

1.1 Der Verkäufer verkauft die Waren und der Käufer kauft die Waren gemäß jedem Angebot oder Angebot des Verkäufers, das vom Käufer angenommen wird, oder jeder Bestellung des Käufers, die vom Verkäufer angenommen wird; und

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, unter denen ein solches Angebot vom Verkäufer angenommen wird oder als angenommen gilt oder eine solche Bestellung vom Käufer getätigt wird oder angeblich getätigt wird.

2. Interpretation

2.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Ausdrücke, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die folgenden Bedeutungen:

„Werktag“ bezeichnet jeden Tag außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag;

„Käufer“ bezeichnet die Person, die ein Angebot des Verkäufers zum Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung für die Waren vom Verkäufer angenommen wird;

„Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

„Vertragspreis“ bezeichnet den im Vertrag angegebenen Preis, der für die Waren zu zahlen ist;

„Lieferdatum“ bezeichnet das Datum, an dem die Waren geliefert werden müssen, wie in der Bestellung des Käufers festgelegt und vom Verkäufer akzeptiert;

„Waren“ bezeichnet die Waren (einschließlich aller Teile der Waren oder Teile davon), die der Verkäufer gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu liefern hat;

„Monat“ bedeutet einen Kalendermonat; und

„Verkäufer“ steht für Santax Limited, ein in England unter 13067732 in Park House, 10 Park Street, Bristol, BS1 5HX, Vereinigtes Königreich registriertes Unternehmen, das alle Mitarbeiter und Vertreter von Santax Limited umfasst.

2.2 Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, bezieht sich jeder Verweis in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf:

2.2.1 „Schreiben“ und alle damit verbundenen Ausdrücke schließen einen Verweis auf jede Kommunikation ein, die auf elektronischem Wege, per Telefax oder auf ähnliche Weise erfolgt;

2.2.2 ein Gesetz oder eine Bestimmung eines Gesetzes ist ein Verweis auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten oder neu erlassenen Fassung;

2.2.3 „diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist ein Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Zeitpläne, die zum jeweiligen Zeitpunkt geändert oder ergänzt wurden;

2.2.4 ein Zeitplan ist ein Zeitplan zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und

2.2.5 Eine Klausel oder ein Absatz ist ein Verweis auf eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (mit Ausnahme der Zeitpläne) oder auf einen Absatz des entsprechenden Anhangs.

2.2.6 Eine „Partei“ oder die „Parteien“ beziehen sich auf die Parteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.4 Wörter, die die Singularzahl vermitteln, müssen den Plural einschließen und umgekehrt.

2.5 Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen das andere Geschlecht mit ein.

3. Grundlage des Verkaufs

3.1 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen in Bezug auf die Waren abzugeben, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Mit Abschluss des Vertrags erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht auf diese Weise bestätigt wurden, und auf jegliche Ansprüche wegen Nichteinhaltung dieser Zusicherungen verzichtet.

3.2 Änderungen dieser Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers schriftlich vereinbart wurden.

3.3 Verkaufsunterlagen, Preislisten und andere vom Verkäufer in Bezug auf die Waren herausgegebene Dokumente können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und stellen keine Angebote zum Verkauf der Waren dar, die angenommen werden können. Kein Vertrag über den Verkauf der Waren ist für den Verkäufer bindend, es sei denn, der Verkäufer hat ein Angebot abgegeben, das sich als Angebot zum Verkauf der Waren ausdrückt, oder er hat eine Bestellung des Käufers angenommen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt:

3.3.1 die schriftliche Annahme des Verkäufers;

3.3.2 Lieferung der Waren; oder

3.3.3 Die Rechnung des Verkäufers.

3.4 Tippfehler, Schreibfehler oder andere zufällige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können ohne jegliche Haftung des Verkäufers berichtigt werden.

4. Bestellungen und Spezifikationen

4.1 Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie vom bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.

4.2 Die Spezifikationen für die Waren entsprechen den Angaben in den Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sofern sie nicht ausdrücklich in der Bestellung des Käufers geändert wurden (sofern diese Änderung (en) vom Verkäufer akzeptiert wird/werden). Die Waren werden nur in den in der Preisliste des Verkäufers angegebenen Mindesteinheiten oder in Vielfachen dieser Einheiten geliefert. Bestellungen, die für andere Mengen als diese eingehen, werden entsprechend um 3% angepasst.

4.3 Abbildungen, Fotos oder Beschreibungen in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder anderen vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten dienen nur der Orientierung und sind für den Verkäufer nicht bindend.

4.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um den geltenden Sicherheitsanforderungen oder anderen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu entsprechen, oder, falls die Waren gemäß den Spezifikationen des Käufers geliefert werden sollen, die deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

4.5 Keine Bestellung, die vom Verkäufer angenommen wurde, kann vom Käufer storniert werden, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich zugestimmt, dass der Käufer den Verkäufer vollständig von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeits- und Materialkosten), Schäden, Gebühren und Ausgaben entschädigt, die dem Verkäufer aufgrund einer solchen Stornierung entstehen.

5. Preis

5.1 Der Preis der Waren ist der Preis, der in der Verkaufsbestellung des Lieferanten aufgeführt ist, die zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers gültig ist, oder ein anderer Preis, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbart werden kann.

5.2 Wenn der Verkäufer für die Waren einen anderen als den vom Verkäufer veröffentlichten Preisliste angegeben hat, gilt der angegebene Preis nur für dreißig Tage oder für einen kürzeren Zeitraum, den der Verkäufer festlegt.

5.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung den Preis der Waren zu erhöhen, um dem Anstieg der Kosten für den Verkäufer Rechnung zu tragen, der auf Faktoren zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wechselkursschwankungen, Währungsvorschriften, Änderung der Zölle, erhebliche Erhöhung der Arbeits-, Material- oder anderer Herstellungskosten), Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen für die vom Käufer angeforderten Waren oder jegliche dadurch verursachte Verzögerung durch Anweisungen des Käufers oder durch Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben.

5.4 Sofern in den Bedingungen eines Angebots oder in einer Preisliste des Verkäufers nichts anderes angegeben ist und sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise inklusive der Verpackungs- und Transportkosten des Verkäufers.

5.5 Der Preis versteht sich zuzüglich aller geltenden Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Verkaufssteuern oder Abgaben ähnlicher Art, die von einer zuständigen Finanzbehörde in Bezug auf die Waren erhoben oder erhoben werden und die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zu zahlen hat.

6. Bezahlung

6.1 Vorbehaltlich besonderer Bedingungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbart wurden, stellt der Verkäufer dem Käufer den Preis der Waren bei oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Lieferung der Waren in Rechnung, es sei denn, die Waren müssen vom Käufer abgeholt werden oder der Käufer nimmt die Waren fälschlicherweise nicht an. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis jederzeit in Rechnung zu stellen, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren zur Abholung bereit sind oder (falls zutreffend) hat der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten.

6.2 Der Käufer zahlt den Warenpreis (abzüglich aller vom Verkäufer gewährten Rabatte oder Gutschriften, jedoch ohne weitere Abzüge oder Aufrechnungen) innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum des Verkäufers oder auf andere Weise gemäß den Kreditbedingungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Bezug auf den Vertrag schriftlich vereinbart wurden. Die Zahlung erfolgt am Fälligkeitstag, auch wenn die Lieferung möglicherweise nicht erfolgt ist und/oder das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag. Zahlungsbelege werden nur auf Anfrage ausgestellt.

6.3 Alle Zahlungen sind an den Verkäufer zu leisten, wie auf dem vom Verkäufer ausgestellten Annahmeformular oder der Rechnung angegeben.

6.4 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Bestellungen von Kunden oder Käufern anzunehmen, die dem Verkäufer keine für den Verkäufer zufriedenstellenden Referenzen geliefert haben. Wenn der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt von der Kreditwürdigkeit des Käufers nicht überzeugt ist, kann er den Käufer schriftlich darüber informieren, dass dem Käufer keine weiteren Kredite gewährt werden. In diesem Fall werden dem Käufer keine weiteren Waren als gegen Barzahlung geliefert. Ungeachtet der Ziffer 6.2 dieser Bedingungen sind alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, sofort in bar zu zahlen.

7. Lieferung

7.1 Die Lieferung der Waren erfolgt, indem der Verkäufer die Waren an den Ort im Vereinigten Königreich liefert, der in der Bestellung des Käufers und/oder in der Annahme des Verkäufers als Ort angegeben ist, an den die Waren vom Verkäufer geliefert werden sollen, oder, falls kein Lieferort angegeben ist, indem der Käufer die Waren jederzeit beim Verkäufer abholt, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren zur Abholung bereit sind.

7.2 Der Liefertermin ist nur annähernd und die Lieferfrist ist nicht entscheidend, es sei denn, der Verkäufer hat dies zuvor schriftlich vereinbart. Die Waren können vom Verkäufer vor dem Liefertermin geliefert werden, nachdem der Käufer eine angemessene Frist erhalten hat.

7.3 Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Raten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu liefern, oder jegliche Ansprüche des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Raten berechtigen den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.

7.4 Wenn der Käufer die Waren oder einen Teil davon nicht am Lieferdatum abnimmt und/oder keine Anweisungen, Dokumente, Lizenzen, Genehmigungen oder Genehmigungen vorlegt, die für die Lieferung der Waren an diesem Tag erforderlich sind, ist der Verkäufer nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer berechtigt, die Waren zu lagern oder für die Lagerung zu sorgen. Ungeachtet der Bestimmungen von Unterabschnitt 10.1 geht das Risiko der Waren auf den Käufer über, die Lieferung gilt als Lieferung erfolgt sein und der Käufer hat dem Verkäufer alle Kosten und Auslagen zu zahlen einschließlich Lager- und Versicherungskosten, die sich aus einem solchen Ausfall ergeben.

8. Nichtlieferung

8.1 Wenn der Verkäufer die Waren oder einen Teil davon nicht am Liefertermin liefert, außer aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen oder das Verschulden des Käufers oder seines Spediteurs liegt:

8.1.1 wenn der Verkäufer die Waren innerhalb von dreißig Tagen danach liefert, haftet der Verkäufer nicht für eine solche verspätete Lieferung; oder

8.1.2 Wenn der Käufer den Verkäufer innerhalb von sieben Geschäftstagen nach dem Lieferdatum schriftlich benachrichtigt und der Verkäufer die Waren nicht innerhalb von dreißig Geschäftstagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung liefert, kann der Käufer die Bestellung stornieren und die Haftung des Verkäufers ist auf den Überschuss (falls vorhanden) der Kosten beschränkt, die dem Käufer (auf dem günstigsten verfügbaren Markt) für ähnliche Waren entstehen als solche, die nicht geliefert wurden, den Preis der nicht gelieferten Waren übersteigen.

9. Inspektion/Mangel

9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren nach Möglichkeit bei Lieferung oder Abholung zu überprüfen.

9.2 Wenn die Waren nicht geprüft werden können, muss der Vermerk des Spediteurs oder ein anderer entsprechender Hinweis mit „nicht geprüft“ gekennzeichnet werden.

9.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Mängel, die bei angemessener sorgfältiger Prüfung offensichtlich wären, wenn die Bestimmungen dieser Klausel 9 nicht eingehalten werden, und in keinem Fall haftet er, wenn dem Verkäufer nicht innerhalb von einem (1) Geschäftstag nach Lieferung eine schriftliche Beschwerde zugeht, in der der angebliche Schaden oder Mangel detailliert beschrieben wird.

9.4 In allen Fällen, in denen Mängel oder Fehlmengen beim Verkäufer reklamiert werden, übernimmt der Verkäufer diesbezüglich keine Haftung, es sei denn, dem Verkäufer wird Gelegenheit gegeben, die Waren zu überprüfen, bevor sie verwendet werden oder der Käufer Änderungen oder Modifikationen daran vornimmt.

9.5 Vorbehaltlich der Unterabsätze 9.3 und 9.4 muss der Verkäufer jeden Mangel an den Waren ausgleichen und gegebenenfalls alle während des Transports beschädigten Waren ersetzen, sobald dies zumutbar ist, übernimmt aber ansonsten keinerlei Haftung für solche Fehlmengen oder Schäden.

10. Risiko und Eigentumsvorbehalt

10.1 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht wie folgt auf den Käufer über:

10.1.1 bei Waren, die in den Geschäftsräumen des Verkäufers geliefert werden sollen, der Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder

10.1.2 bei Waren, die auf andere Weise als in den Geschäftsräumen des Verkäufers geliefert werden, der Zeitpunkt der Lieferung oder, falls der Käufer die Waren zu Unrecht nicht entgegennimmt, der Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.

10.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs der Waren oder anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht das Rechts- und Nutzentitel an den Waren erst auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Warenpreises in bar oder mit ausgezahlten Mitteln erhalten hat.

10.3 Ungeachtet der Unterklausel 10.2 geht das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren erst auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Preises der Waren und aller anderen vom Verkäufer gelieferten Waren in bar oder durch ausgezahlte Mittel erhalten hat und der Käufer alle dem Verkäufer geschuldeten Gelder zurückgezahlt hat, unabhängig davon, wie diese Verschuldung entstanden ist.

10.4 Bis die Zahlung an den Verkäufer gemäß diesen Bedingungen erfolgt ist und das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer im Besitz der Waren als Verwahrung für den Verkäufer und der Käufer hat die Waren getrennt und in einer angemessenen Umgebung zu lagern, sicherzustellen, dass sie als vom Verkäufer geliefert identifiziert werden können, und die Waren gegen alle angemessenen Risiken zu versichern.

10.5 Für den Fall, dass der Käufer die Waren an Dritte verkauft oder überträgt, bevor das Rechts- und Nutzentitel gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihn übergegangen ist, wird der Erlös aus dem Unterverkauf oder der Übertragung (oder der Anteil, der dem Verkäufer zusteht) vom Käufer im Namen des Verkäufers verwahrt. Der Käufer muss sicherstellen, dass diese Gelder getrennt von anderen Geldern oder Geldern aufbewahrt und in keiner Weise mit diesen vermischt werden und dass alle im Namen des Verkäufers gehaltenen Gelder als solche gekennzeichnet sind.

10.6 Der Verkäufer kann gemäß den Bestimmungen des Companies Act 2006 alle durch diese Bedingungen verursachten Gebühren registrieren.

10.7 Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die Eigentum des Verkäufers bleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu verlangen, aber wenn der Käufer dies tut, wird das gesamte Geld, das der Käufer dem Verkäufer schuldet (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers), sofort fällig und zahlbar.

10.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Waren, an denen der Verkäufer das Eigentum behält, ohne vorherige Ankündigung wieder in Besitz zu nehmen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer unwiderruflich, die Geschäftsräume des Käufers während der normalen Geschäftszeiten zu betreten, um die Waren, an denen sich der Verkäufer das Eigentum vorbehält, wieder in Besitz zu nehmen oder die Waren zu inspizieren, um sicherzustellen, dass die Lagerungs- und Identifizierungsanforderungen gemäß Unterabschnitt 10.4 eingehalten werden.

10.9 Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren, an denen der Verkäufer das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum behält, erlischt, wenn:

10.9.1 der Käufer begeht oder genehmigt eine wesentliche Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen;

10.9.2 der Käufer schließt eine freiwillige Vereinbarung gemäß den Teilen I oder VIII des Insolvenzgesetzes von 1986, der Insolvent Partnerships Order 1994 (in der jeweils gültigen Fassung), oder es wird ein anderes System oder eine andere Vereinbarung mit seinen Gläubigern getroffen;

10.9.3 der Käufer ist oder wird Gegenstand eines Konkursbeschlusses oder nutzt eine andere gesetzliche Regelung zur Entschuldung zahlungsunfähiger Schuldner;

10.9.4 Der Käufer beruft eine Gläubigerversammlung ein, führt eine freiwillige oder obligatorische Liquidation ein, lässt einen Insolvenzverwalter, Verwalter oder Verwalter für sein Vermögen oder Unternehmen oder einen Teil davon bestellen, alle Dokumente werden beim Gericht zur Bestellung eines Insolvenzverwalters für den Käufer eingereicht, eine Mitteilung über die Absicht, einen Insolvenzverwalter zu ernennen, wird vom Käufer oder einem seiner Direktoren oder von einem qualifizierten variablen Gläubiger (wie in Absatz 14 definiert) Anhang B1 des Insolvenzgesetzes (1986), ein Beschluss ist die Liquidation des Käufers oder die Erteilung eines Verwaltungsbeschlusses gegen den Käufer oder die Einleitung eines Verwaltungsbeschlusses gegen den Käufer eingereicht oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Käufers eingeleitet wurde.

11. Zuweisung

11.1 Der Verkäufer kann den Vertrag oder einen Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an jede Person, Firma oder Firma übertragen.

11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

12. Defekte Waren

12.1 Wenn eine der Waren bei der Lieferung in irgendeiner wesentlichen Hinsicht defekt ist und entweder der Käufer die Lieferung der defekten Waren rechtmäßig verweigert oder, wenn sie bei der Lieferung als „Zustand und Inhalt unbekannt“ signiert sind, der Käufer den Verkäufer innerhalb eines Werktages nach der Lieferung schriftlich über diesen Mangel informiert, wird der Verkäufer nach seiner Wahl:

12.1.1 ersetzen Sie die defekten Waren innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des Käufers; oder

12.1.2 dem Käufer den Preis für die defekten Waren (oder Teile davon) erstatten; der Verkäufer haftet dem Käufer jedoch gegenüber diesbezüglich nicht weiter, und der Käufer darf die Waren nicht zurückweisen, wenn die Lieferung nicht verweigert wird oder der Käufer nicht wie oben beschrieben darüber informiert wird.

12.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen keine Waren an den Verkäufer zurückgegeben werden. Vorbehaltlich dessen werden alle zurückgesandten Waren, von denen der Verkäufer überzeugt ist, dass sie mit Qualitäts- oder Zustandsmängeln geliefert wurden, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren, entweder kostenlos ersetzt oder der Verkäufer erstattet dem Käufer nach eigenem Ermessen den Preis für diese defekten Waren oder schreibt ihm den Preis der defekten Waren gut, der Verkäufer haftet jedoch gegenüber dem Käufer nicht weiter.

12.3 Wenn der Käufer Waren innerhalb von sechs Monaten nach der Markteinführung dieser Waren kauft, hat der Käufer das Recht, die Waren oder Teile dieser Bestellung innerhalb eines Monats8 nach Lieferung zurückzugeben, vorausgesetzt, dass der Käufer, der dieses Recht ausübt,:

12.3.1 solche Waren auf sein Risiko und seine Kosten zurückzusenden; und

12.3.2 den Verkäufer von allen Kosten freizustellen, die dem Verkäufer durch die Behebung einer Verschlechterung der Ware entstehen, die durch unsachgemäße Lagerung oder Verwendung im Besitz des Käufers verursacht wurde.

12.4 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Unterwerfung normaler Bedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers (ob mündlich oder schriftlich erteilt), Missbrauch oder Veränderung der Waren ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers oder auf andere Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder Dritter zurückzuführen sind.

12.5 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und außer in den Fällen, in denen die Waren im Rahmen eines Verbraucherverkaufs verkauft werden, sind alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

12.6 Außer in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, oder wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht aufgrund einer Zusicherung oder einer stillschweigenden Garantie, Bedingung oder einer anderen Bestimmung oder einer Pflicht nach allgemeinem Recht oder nach den ausdrücklichen Vertragsbedingungen für direkte oder Folgeschäden, die dem Käufer entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne oder indirekte oder besondere Verlust), Kosten, Auslagen oder andere Ansprüche auf Folgeschäden was auch immer (und ob durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Bediensteten oder Vertreter oder auf andere Weise verursacht), das sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Käufer ergibt.

12.7 Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jegliche Verwendung oder der Verkauf der Waren durch den Käufer allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die Handhabung und der Verkauf der Waren durch den Käufer gemäß den Anweisungen des Verkäufers oder einer zuständigen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde erfolgen und der Käufer den Verkäufer schadlos hält jegliche Haftung, Verlust oder Schaden, den der Verkäufer erleiden könnte als aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bedingung durch den Käufer.

13. Zahlungsverzug des Käufers

13.1 Wenn der Käufer am Fälligkeitstag keine Zahlung leistet, ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, berechtigt:

13.1.1 die Bestellung stornieren oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen;

13.1.2 jegliche Zahlung, die der Käufer für die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Aneignung durch den Käufer); und

13.1.3 dem Käufer (sowohl vor als auch nach einem Urteil) Zinsen auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 8% pro Jahr über dem Basiszinssatz der Santander Bank von Zeit zu Zeit berechnen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist (ein Teil eines Monats wird für die Berechnung der Zinsen als voller Monat betrachtet).

13.2 Diese Bedingung gilt, wenn:

13.2.1 der Käufer erfüllt oder erfüllt keine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder verstößt auf andere Weise gegen den Vertrag;

13.2.2 der Käufer wird einer Verwaltungsverfügung unterworfen, geht eine freiwillige Vereinbarung gemäß Teil I oder VIII des Insolvenzgesetzes von 1986 oder der Insolvent Partnerships Order 1994 ein oder geht (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs oder (als Unternehmen) in Liquidation;

13.2.3 ein Belastender nimmt das Eigentum oder die Vermögenswerte des Käufers in Besitz oder es wird ein Insolvenzverwalter ernannt;

13.2.4 der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht, sie einzustellen; oder

13.2.5 Der Verkäufer geht vernünftigerweise davon aus, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird, und benachrichtigt den Käufer entsprechend.

13.3 Wenn Unterklausel 13.2 gilt, ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Haftung besteht, und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis ungeachtet einer vorherigen Vereinbarung oder Vereinbarung, die anders lautete, sofort fällig und zahlbar.

14. Haftungsbeschränkung

14.1 Vorbehaltlich der Bedingungen 7, 8 und 13 regeln die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Verkäufers (einschließlich der Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf:

14.1.1 jeder Verstoß gegen diese Bedingungen;

14.1.2 jegliche Verwendung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen) oder Weiterverkauf einer der Waren durch den Käufer oder eines Produkts, das eine der Waren enthält; und

14.1.3 jede Zusicherung, Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt.

14.2 Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind (mit Ausnahme der in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bedingungen), sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.

14.3 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung des Verkäufers aus oder schränkt sie ein:

14.3.1 für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden;

14.3.2 für jede Angelegenheit, in der es für den Verkäufer illegal wäre, seine Haftung auszuschließen oder zu versuchen, sie auszuschließen; oder

14.3.3 wegen Betrugs oder betrügerischer Falschdarstellung.

14.4 Vorbehaltlich der Unterabsätze 14.2 und 14.3:

14.4.1 Die Gesamthaftung des Verkäufers aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder auf andere Weise, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung des Vertrags entstehen, ist auf den Vertragspreis beschränkt; und

14.4.2 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für reine wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Verlust des Geschäftswerts oder auf andere Weise, in jedem Fall, ob direkt, indirekt oder Folgeschäden, oder für Ansprüche auf Folgeschäden, gleich aus welchem Grund auch immer, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben.

15. Vertraulichkeit, Veröffentlichungen und Vermerke

15.1 Der Käufer wird den Vertrag und alle vom Käufer erhaltenen Informationen in Bezug auf das Geschäft und/oder die Produkte des Verkäufers als vertraulich betrachten und diese Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht verwenden oder an Dritte weitergeben, vorausgesetzt, dass diese Verpflichtung nicht für Informationen gilt, die öffentlich zugänglich sind, außer aufgrund des Verzugs des Käufers;

15.2 Der Käufer wird keine Namen, Marken, Hausmarken, Embleme oder Symbole, für deren Verwendung der Verkäufer eine Lizenz besitzt oder die Eigentum des Verkäufers sind, auf Geschäftsräumen, Notizpapieren, Visitenkarten, Werbung oder anderen Drucksachen oder auf andere Weise verwenden, es sei denn, eine solche Verwendung wurde zuvor vom Verkäufer und (gegebenenfalls) seinem Lizenzgeber schriftlich genehmigt;

15.3 Der Käufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung dieser Klausel 15 durch seine Mitarbeiter, Bediensteten und Vertreter sicherzustellen.

15.4 Die Bestimmungen dieser Klausel 15 gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter.

16. Kommunikation

16.1 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß erteilt, wenn sie von oder im Namen eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Beamten der Partei, die die Mitteilung macht, unterzeichnet wurden.

16.2 Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß erteilt:

16.2.1 bei Zustellung, wenn die Zustellung per Kurier oder einem anderen Boten (einschließlich Einschreiben) während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers erfolgt; oder

16.2.2 bei Versand, sofern per Telefax oder E-Mail übermittelt und ein erfolgreicher Übertragungsbericht oder Rückschein generiert wurde; oder

16.2.3 am fünften Werktag nach dem Versand, sofern der Versand per nationaler Post erfolgt, frankiertes Porto; oder

16.2.4 am zehnten Werktag nach dem Versand, bei Luftpost, frankiertes Porto.

16.3 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind an die letzte Adresse, E-Mail-Adresse oder Faxnummer zu richten, die der anderen Partei mitgeteilt wurde.

17. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegt. Zu diesen Ursachen gehören unter anderem: Stromausfall, Ausfall des Internetdienstanbieters, Arbeitskampfmaßnahmen, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Terrorakte, Kriegshandlungen, staatliche Maßnahmen oder jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegt.

18. Verzicht

Die Parteien vereinbaren, dass kein Versäumnis einer der Parteien, die Erfüllung einer Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen des Vertrags durchzusetzen, einen Verzicht auf das Recht darstellt, diese oder eine andere Bestimmung nachträglich durchzusetzen.

Ein solches Versäumnis gilt nicht als Verzicht auf einen früheren oder nachfolgenden Verstoß und stellt keinen dauerhaften Verzicht dar.

19. Abfindung

Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden werden, diese Bestimmungen als vom Rest dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und damit vom Vertrag) getrennt gelten. Die übrigen Bestimmungen und der Vertrag sind gültig und durchsetzbar.

20. Rechte Dritter

Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 keine Rechte aus dem Vertrag.

21. Recht und Gerichtsstand

21.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag (einschließlich aller außervertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen, die sich daraus ergeben oder damit verbunden sind) unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden gemäß diesen ausgelegt.

21.2 Alle Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Ansprüche zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag (einschließlich aller außervertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen, die sich daraus ergeben oder damit verbunden sind) fallen in die Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.